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Merkblatt Steuern 2016

Wichtige Änderungen ab Steuerjahr 2016

Berufsunkosten
Dank der Annahme der FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) durch das Schweizer Stimmvolk wurde für viele unbewusst eine Begrenzung des Pendlerabzugs eingeführt. Konkret heisst das, dass bei der Bundessteuer nur noch maximal Fr. 3'000.-- pro Jahr an Fahrkosten abgezogen werden können. Einzelne Kantone haben den Abzug sogar bei der Staatssteuer gekürzt (z.B. Bern auf Fr. 6'700.--). Der Kanton Solothurn hat davon zum Glück (noch) abgesehen. Dies wird bei etlichen Steuerpflichtigen zu höheren Bundessteuer-Rechnungen führen.

Angestellte, die ein Geschäftsauto fahren (auf dem Lohnausweis «unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort» angekreuzt sowie Deklaration des Privatanteils als Einkommen) trifft es noch härter. Diese müssen den Arbeitsweg in der Steuererklärung angeben, dürfen aber beim Bund auch nur die Fr. 3'000.-- als Berufsunkosten abziehen. Der die Fr. 3'000.-- übersteigende Betrag muss vollumfänglich als Einkommen versteuert werden.
Sofern der Angestellte ganz oder teilweise im Aussendienst tätig ist, muss die Anzahl der Aussendienst-Tage im Lohnausweis unter «Bemerkungen» angegeben sein.

Nicht betroffen von dieser Änderung sind die selbständig Erwerbenden. Sie können weiterhin die vollen Kosten in der Buchhaltung abziehen (abzüglich Privatanteil).

Weiterbildung 
Neu können jährlich Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten bis zu Fr. 12'000.-- in Abzug gebracht werden. Nicht zum Abzug zugelassen werden die Erst- oder Grundausbildung bis und mit Sekundarstufe II (z.B. Lehrabschluss, Maturität) sowie die Kosten für Aus- und Weiterbildung ohne beruflichen Zusammenhang (z.B. Hobby, Liebhaberei, «exotische» Fremdsprachenkurse).

Einkommen und Vermögen im Ausland 
Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, wird der Automatische Informationsaustausch (AIA) per 01.01.2018 eingeführt. Die Schweiz wird ab dem 01. Januar 2017 erstmals Daten sammeln und diese im Jahr 2018 austauschen. Nebst der Schweiz haben sich fast 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt.

Falls Sie Einkommen oder Vermögen (Bankkonti, Wertschriftendepots, Liegenschaften, Lebensversicherungen etc.) im Ausland haben, das Sie bis jetzt nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, rate ich Ihnen DRINGEND, so rasch als möglich eine straflose Selbstanzeige bei der Steuerverwaltung einzureichen, da Sie sonst mit einer Busse rechnen müssen.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

pdfMerkblatt-Steuern2016.pdf